Versandhandelsregister des BVL (TAMG)
Versandhandelsregister des BVL
Aufgrund der der EU-Verordnung 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über Tierarzeneimittel und des Tierarzneimittelgesetz (TAMG) sind wir von der zuständigen Überwachungsbehörde als Einzelhändler für Tierarzneimittel im Fernabsatz gemeldet und im Versandhandelsregisters des BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) unter folgenden Link aufgenommen:
Mithin sind wir zum Versand von nicht verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln über das Internet berechtigt.